Allgemeine Geschäftsbedingungen der ROISOME Marketing LLC

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von ROISOME Marketing erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die ROISOME Marketing mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn ROISOME Marketing ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn ROISOME Marketing auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2 Leistungen

(1) ROISOME Marketing erbringt für Unternehmen individuelle Beratungs- und Agenturdienstleistungen im Bereich des performancebasierten Online-Marketings. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet ROISOME Marketing dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs, insbesondere nicht das Erreichen bestimmter Umsatzzahlen.

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von ROISOME Marketing zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch ROISOME Marketing, bleibt der Vergütungsanspruch von ROISOME Marketing unberührt.

(3) Der Kunde muss ROISOME Marketing jeweils unverzüglich und für ROISOME Marketing kostenlos sämtliche Inhalte zur Verfügung stellen, die für die Leistungen von ROISOME Marketing im Rahmen der Kundenbeziehung erforderlich sind, z.B. gewünschte Texte, Video- und Bilddateien.

(4) Dem Kunden ist bewusst, dass Anbieter wie Facebook und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist ROISOME Marketing nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von ROISOME Marketing bleibt in diesen Fällen unberührt.

(5) In Bezug auf die von ROISOME Marketing zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht ROISOME Marketing in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(6) ROISOME Marketing ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

(7) Sofern ROISOME Marketing im Rahmen der Kundenbeziehung Domains / Landeseiten / Webseiten zur Verfügung stellt, erfolgt deren Überlassung an den Kunden vorbehaltlich anderslautender Individualabrede ausschließlich bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Eine Überlassung zur Verfügung gestellter Domains / Landeseiten / Webseiten und anderweitiger Inhalte über die Vertragslaufzeit hinaus gilt im Zweifel als nicht vereinbart.

(8) ROISOME Marketing ist für die Rechtskonformität von Werbekampagnen, Web- und Landeseiten und deren Inhalten, die im Rahmen der Vertragsbeziehung für den Kunden erstellt worden sind, nicht verantwortlich. Der Kunde hat diese eigenständig vor Veröffentlichung zu überprüfen und ROISOME Marketing erforderlichenfalls Änderungen mitzuteilen.

(9) Die bei ROISOME Marketing gebuchten Leistungen sind nicht auf Dritte übertragbar.

(10) Die Vergütung von ROISOME Marketing enthält kein Budget für etwaige Werbekampagnen. Die Kosten dafür hat der Kunde selbst zu tragen und gegebenenfalls direkt an jeweiligen Plattformbetreiber zu entrichten. Gleiches gilt für notwendige Anschaffungen von Software, Plugins und Lizenzen durch ROISOME Marketing für den Kunden.

(11) Begleitende Leistungen, wie Dokumentationen, Benutzereinführungen, Schulungen, Support oder ähnliches sind nicht standardmäßig im Auftrag enthalten, sondern nur dann Vertragsinhalt, wenn dies mit dem Kunden explizit vereinbart wurde.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen ROISOME Marketing und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.

(2) Der Kunde erhält auf Wunsch von ROISOME Marketing eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen

(1) Sofern eine bei ROISOME Marketing gebuchte Leistung nicht dem Dienst- sondern dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.

(2) ROISOME Marketing kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.

(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. ROISOME Marketing kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber ROISOME Marketing nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und ROISOME Marketing überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.

(5) Soweit bei der Funktionsprüfung erhebliche Mängel festgestellt werden, ist ROISOME Marketing verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.

(6) ROISOME Marketing ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.

(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird ROISOME Marketing dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.

(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von ROISOME Marketing gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von ROISOME Marketing hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.

(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.

§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von ROISOME Marketing angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von ROISOME Marketing erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von ROISOME Marketing ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von ROISOME Marketing ist anders lautend. Eine ROISOME Marketing erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde ROISOME Marketing nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür ist das im Anhang zu diesen AGB befindliche Muster zu benutzen.

(4) ROISOME Marketing stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an ROISOME Marketing zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

(7) Sofern ROISOME Marketing ein variabler umsatzbezogener Vergütungsanteil zusteht, hat der Kunde auf erstes Anfordern binnen drei Werktagen vollständig und wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen über sämtliche mit dem jeweiligen Onlineshop generierten Umsätze. Die Auskunft hat per E-Mail zu erfolgen. Die Auskunftsverpflichtung besteht für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Vertragsbeendigung fort.

(8) Der Kunde ist verpflichtet, bezüglich Vergütung, Details der Leistungsbeschreibung und der internen Kommunikation gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.

(9) Während der gesamten Vertragslaufzeit ist der Kunde dazu verpflichtet, keine Daten, Strategien und Informationen aus den von ROISOME Marketing betreuten Werbekonten mit Dritten zu teilen. Insbesondere das Hinzufügen Dritter zu den von ROISOME Marketing betreuten Werbekonten ist für die Dauer der Vertragslaufzeit ausgeschlossen, es sei denn ROISOME Marketing stimmt einer entsprechenden Handlung ausdrücklich zu.

§ 6 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag hat die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit von einer der Parteien gekündigt, verlängert sich das Vertragsverhältnis zu gleicher Laufzeit und gleichen Bedingungen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Kündigung.

(2) Etwaige freie Kündigungs-/Rücktrittsrechte des Kunden vor Ablauf der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.

(3) Kündigungen und Rücktrittserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch ROISOME Marketing beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei ROISOME Marketing eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei ROISOME Marketing vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält ROISOME Marketing sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber ROISOME Marketing in Verzug, ist ROISOME Marketing berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. ROISOME Marketing kann die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen.

(4) ROISOME Marketing ist weiterhin zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde auch nach einer berechtigt ausgesprochenen Abmahnung weiterhin gegen eine vertragliche Pflicht verstößt. ROISOME Marketing kann auch in diesem Fall die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen.

§ 8 Erfüllung

(1) ROISOME Marketing wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. ROISOME Marketing ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Ist ROISOME Marketing gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von ROISOME Marketing unberührt.

§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme

(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber ROISOME Marketing zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

(2) Sofern der Kunde an Communities und Gruppen von ROISOME Marketing (z.B. auf Facebook) teilnimmt, ist er verpflichtet, dort die Interessen von ROISOME Marketing zu wahren. ROISOME Marketing ist berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen von ROISOME Marketing innerhalb der Gruppe / Community verletzen oder beeinträchtigen.

§ 10 Schutzrechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, dass ROISOME Marketing überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt ROISOME Marketing insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 11 Nutzungsrechte

(1) Für Dienstleistungen gilt: Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von ROISOME Marketing erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von ROISOME Marketing für den Kunden erstellt wurden (z.B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Know-how, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.

(2) Für Werkleistungen gilt Absatz 1 mit der Maßgabe, dass dem Kunden ein dauerhaftes einfaches und nicht übertragbarer Nutzungsrecht an Leistungs- und Arbeitsergebnissen übertragen wird.

(3) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die ROISOME Marketing nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(4) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an ROISOME Marketing über.

(5) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

(6) Der Kunde ist damit einverstanden, dass ROISOME Marketing die Leistung für – oder die Zusammenarbeit mit dem Kunden als Referenz auf der eigenen Website und in sonstigen Veröffentlichungen, online und offline, benennt. ROISOME Marketing darf hierfür Auszüge aus dem Werk für den Kunden abbilden oder ablaufen lassen, den Kunden bzw. dessen Social Media Accounts verlinken und Name, Marke und Logo des Kunden dafür nutzen. Der Kunde kann dieses Einverständnis mit Wirkung für die Zukunft aus wichtigem Grund widerrufen.

§ 12 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute (HGB) besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von ROISOME Marketing anderweitig eingeräumt.

§ 13 Haftung

(1) ROISOME Marketing haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ROISOME Marketing nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet ROISOME Marketing nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von ROISOME Marketing maßgebend.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von ROISOME Marketing.

 

AGB Stand: 30.07.2021 © Vervielfältigung verboten